Lohnsteuerhilfeverein in Köln: Schnell, Einfach, und Kompetent
Die Steuererklärung kann für viele eine Herausforderung darstellen – doch mit der richtigen Unterstützung wird sie zum Kinderspiel. Egal, ob Sie Angestellter oder Rentner sind, wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Steuererklärung. Unsere Experten in Köln helfen Ihnen, Ihre Steuererklärung schnell und effizient zu erledigen und dabei steuerliche Vorteile zu nutzen.

Warum eine Steuererklärung wichtig ist
Die Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Viele Arbeitnehmer in Köln übersehen häufig Abzugsmöglichkeiten oder vergessen, Ausgaben richtig geltend zu machen. Durch die richtige Steuererklärung können Sie unnötige Steuerlasten vermeiden und gegebenenfalls eine Rückerstattung erhalten. Unsere Steuerexperten helfen Ihnen, alle relevanten Posten zu berücksichtigen und Ihre Steuererklärung optimal zu gestalten.
Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?:
Unser Service richtet sich an alle Steuerpflichtigen, die nicht selbstständig oder gewerblich tätig sind. Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Steuerangelegenheiten in professionellen Händen wissen möchten, sind Sie bei uns genau an der richtigen Stelle!
Kosten einer Mitgliedschaft
Steuern sparen in Köln
Beratung in steuerrechtlichen Fragen
- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
- geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
- Abgeltungssteuer
- ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)
Professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- komplette Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
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nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen
(z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder - bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 13.000/26.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
