Ihre Steuererklärung – Schnell und unkompliziert in Köln erstellen lassen

Ihr Lohnsteuerhilfeverein in Köln

Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins genießen Sie zahlreiche Vorteile. Erfahren Sie hier, bei welchen Themen wir Sie unterstützen können und welche Personengruppen bei uns Mitglied werden dürfen. Alle unsere Leistungen sind bereits im teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag enthalten, sodass Sie unsere Services das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen können.

Möchten Sie von unseren Leistungen profitieren oder haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Unsere Beratung erfolgt gemäß § 4 Nr. 11 StBerG.

Als Mitglied im Lohnsteuerberatungsteam e.V. Lohnsteuerhilfeverein profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

Professionelle Erstellung Ihrer Steuererklärung

Beratung und Antragsbearbeitung

Beratung in steuerrechtlichen Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:

  • gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
  • unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
  • einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
  • mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
  • Entgeltersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
  • Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 18.336 Euro / Ledige: 9.168 Euro (2018 für Ledige, 2017: 8.820 Euro) bzw. 18.000 Euro (2018 für Verheiratete, 2017: 17.640 Euro) übersteigt.

Wann muss ich die Steuererklärung 2019 abgeben?

Für das Steuerjahr 2019 ist die Frist der 31.07.2020. Wenn wir die Steuererklärung für Sie übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2021 Zeit. 

Für das Steuerjahr 2020 ist die Frist der 31.07.2021. Wenn wir die Steuererklärung übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2022 Zeit.

Kann man die Kosten für einen Lohnsteuerhilfeverein absetzen?

Bis zu einem Betrag von 100 Euro können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Beträgen zwischen 101 und 200 Euro können 100 Euro davon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ohne Nachweis abgesetzt werden. Bei höheren Kosten kann die Hälfte der Ausgaben eintragen werden.

Wann verjähren Ansprüche des Finanzamtes?

Das Finanzamt hat fünf Jahre Zeit, den Steuerpflichtigen dazu zu bringen, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Frist erst am 1. Januar des Folgejahres beginnt. Wer also seinen Steuerbescheid im Juni 2019 bekommt, dessen Frist beginnt erst am 1. Januar 2020 damit, zu verstreichen

Wie viel kostet eine Steuererklärung?

Bei uns erhalten Sie eine Mitgliedschaft bereits ab 55 Euro pro Jahr. Im Mitgliedsbeitrag ist dabei nicht nur eine jährliche Steuererklärung enthalten sondern auch alle Beratungsleistungen. Hier geht es zu unserer Beitragsordnung.