Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins genießen Sie zahlreiche Vorteile. Erfahren Sie hier, bei welchen Themen wir Sie unterstützen können und welche Personengruppen bei uns Mitglied werden dürfen. Alle unsere Leistungen sind bereits im teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag enthalten, sodass Sie unsere Services das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen können.
Möchten Sie von unseren Leistungen profitieren oder haben Sie Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unsere Beratung erfolgt gemäß § 4 Nr. 11 StBerG.
Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:
Für das Steuerjahr 2019 ist die Frist der 31.07.2020. Wenn wir die Steuererklärung für Sie übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2021 Zeit.
Für das Steuerjahr 2020 ist die Frist der 31.07.2021. Wenn wir die Steuererklärung übernehmen, dann haben wir bis zum 28.02.2022 Zeit.
Bis zu einem Betrag von 100 Euro können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei Beträgen zwischen 101 und 200 Euro können 100 Euro davon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ohne Nachweis abgesetzt werden. Bei höheren Kosten kann die Hälfte der Ausgaben eintragen werden.
Das Finanzamt hat fünf Jahre Zeit, den Steuerpflichtigen dazu zu bringen, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Frist erst am 1. Januar des Folgejahres beginnt. Wer also seinen Steuerbescheid im Juni 2019 bekommt, dessen Frist beginnt erst am 1. Januar 2020 damit, zu verstreichen
Bei uns erhalten Sie eine Mitgliedschaft bereits ab 55 Euro pro Jahr. Im Mitgliedsbeitrag ist dabei nicht nur eine jährliche Steuererklärung enthalten sondern auch alle Beratungsleistungen. Hier geht es zu unserer Beitragsordnung.
Möchten Sie Ihre Steuererklärung erstellen lassen?
Suchen Sie nach einem erfahrenen Berater in Bergisch Gladbach?
Dann ist unser Lohnsteuerberatungsteam der ideale Partner für Sie.
Wir unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um Ihre Steuererklärung.
Unsere Beratung erfolgt gemäß § 4 Nr. 11 StBerG